osteopathie-heilen.deOsteopathie unabhängig erklärt

Osteopathen finden

Aktualisiert am Lesezeit etwa 3 Minuten

„Osteopath“ ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Ausbildungen unterscheiden sich stark, von Wochenendkursen bis zu mehrjährigen Studiengängen. Mit ein paar Fragen lässt sich trotzdem gut einschätzen, mit wem man es zu tun hat.

Wer behandeln darf

Osteopathie gilt rechtlich als Ausübung der Heilkunde. Das haben mehrere Gerichte so entschieden. Daraus folgt: Selbstständig behandeln dürfen nur Ärztinnen und Ärzte sowie Personen mit einer Heilpraktikererlaubnis. Physiotherapeuten ohne Heilpraktikererlaubnis dürfen Osteopathie nicht eigenständig anbieten, sondern nur auf ärztliche Anordnung arbeiten.

Ein eigenes Berufsgesetz für Osteopathen gibt es in Deutschland nicht. Berufsverbände fordern seit Jahren eine gesetzliche Regelung, bisher ohne Ergebnis. Das Land Hessen hatte zwischen 2008 und 2018 eine eigene Weiterbildungsordnung für Osteopathie, die inzwischen nicht mehr gilt.

Die verschiedenen Ausbildungswege

Grob lassen sich drei Wege unterscheiden:

  • Berufsbegleitende Ausbildung für Physiotherapeuten und Heilpraktiker an privaten Schulen, häufig über vier bis fünf Jahre mit über 1.000 Unterrichtsstunden
  • Vollzeitausbildung oder Bachelorstudium an privaten Hochschulen, mit späterer Heilpraktikerprüfung
  • Ärztliche Fortbildung für Mediziner, meist kürzer, weil anatomisches und medizinisches Grundwissen vorausgesetzt wird

Daneben gibt es kurze Kurse, nach denen sich manche ebenfalls „Osteopath“ nennen. Rechtlich ist das nicht verboten, es sagt aber wenig über die Qualifikation aus.

Berufsverbände

Die meisten Krankenkassen verlangen für einen Zuschuss die Mitgliedschaft in einem Berufsverband, der bestimmte Mindeststandards voraussetzt. Bekannt sind etwa der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) und Verbände für ärztliche Osteopathie. Die Verbände führen Therapeutenlisten auf ihren Websites. Welche Verbände Ihre Kasse anerkennt, erfahren Sie dort; Hintergründe zum Zuschuss stehen unter Kosten und Krankenkasse.

Fragen für das erste Telefonat

Diese Fragen können Sie ruhig vorab stellen:

  • Welche Ausbildung haben Sie, wie lange hat sie gedauert?
  • Haben Sie eine Heilpraktikererlaubnis oder eine ärztliche Approbation?
  • Was kostet eine Sitzung, und wie lange dauert sie?
  • Wie viele Termine sind bei Beschwerden wie meinen üblich?
  • Arbeiten Sie mit Impulstechniken an der Halswirbelsäule?

Gute Praxen beantworten das gern und ohne Umschweife.

Besonderheiten bei Kindern

Wer ein Baby oder Kleinkind behandeln lassen möchte, sollte nach einer zusätzlichen Ausbildung in Kinderosteopathie fragen und vorher mit der Kinderärztin sprechen. Mehr dazu im Beitrag zu Babys und Kindern.

Bewertungsportale mit Vorsicht lesen

Sternebewertungen sagen viel über Freundlichkeit, Wartezeiten und Atmosphäre aus, wenig über die Qualität der Behandlung. Hilfreicher sind persönliche Empfehlungen von Menschen, deren Urteil Sie vertrauen, oder ein Hinweis Ihrer Hausärztin, die oft weiß, mit welchen Praxen ihre Patienten gute Erfahrungen machen.